Achtung Abmahnung Fotolia Lizenz: Webseitenbetreiber trotz Urheberechtnennung im Impressum abgemahnt!
Abmahnung Fotolia Lizenz Nutzer trotz ordnungsgemäßer Urhebernennung im Impressum
Seit Jahren weisen wir immer wieder auf die Gefahren der Abmahnungen hin, selbst wenn Sie ordnungsgemäß gemäß den AGB der Stockfotografie-Plattformen wie z.B. Fotolia den Urheber pflichtbewusst im Impressum benennen.
Die meisten vergessen diese Nennung sowieso, solange, bis die deftigen Abmahnungen der Abmahnanwälte ins Haus flattern.
Ein Nutzer der Bilderlizenz-Plattform Fotolia hat trotz Urhebernennung im Impressum eine Abmahnung erhalten. Er sollte plötzlich 1.248,50 Euro zahlen.
Die Abmahnanwaltskanzlei Pixel.Law ist in der Vergangenheit schon sehr oft durch Abmahnungen an Webseiten Betreibern aufgefallen. Sie ist eine von vielen Kanzleien, die sich auf Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen spezialisiert zu haben scheint.
In diesem Fall geht es um einen Webmaster, der eine Bilderlizenz bei Fotolia erworben hat, dieses Bild auf seiner Webseite veröffentlicht hat und dabei den Urheber wie in den AGB von Fotolia gefordert, im Impressum ordnungsgemäß genannt hatte.
Soweit alles richtiggemacht, oder? In den AGB von Fotolia steht folgendes (Sreenshot):
Auszug Fotolia: Die AGBs erlauben ausdrücklich die Nennung des Urhebers im Impressum einer Website!
Das allerdings reicht den Abmahnanwälten nicht aus. Sie argumentieren in diesem Fall, dass allein durch diese Nennung im Impressum nicht klar ersichtlich sei, um welches Bild es sich speziell handelt. Man könne nicht erkennen, welches Bild von ihrem Mandanten stammt.
Die Kanzlei verlangt im Namen ihres Mandanten, dem Hochzeitsfotografen Benjamin Thorn, eine Abmahnsumme von insgesamt 1.248,50 Euro (702 € Schadensersatz und 546,50€ Kosten der Abmahnung). Dieses ist aus einem Blogbeitrag der Kanzlei Plutte ersichtlich, der die Abmahnung vorliegt.
Die Rechtsanwälte des Abgemahnten halten diese Forderung allerdings für unbegründet. Habe ihr Mandant sich doch entsprechend der Fotolia AGB korrekt verhalten und den Urheber im Impressum benannt.
Allerdings gibt es in dieser Hinsicht noch kein gerichtliches Urteil. Bislang haben sich die Gerichte unseres Wissens noch nicht mit einem solchen Fall beschäftigt.
Sollte ein Gericht der Meinung der Abmahnanwälte folgen, dann hätte das weitreichende Folgen für Millionen Webseitenbetreibern!
Dann würden Millionen Abmahnungen folgen und die Aasgeier der Abmahnanwälte hätten wieder „Futter“ für die nächsten hundert Jahre.
Es bleibt allerdings unklar, ob ein Gericht den Ausführungen der Kanzlei Pixel.Law folgen würde, denn der Abgemahnte hat eine außergerichtliche Einigung mit den Abmahnanwälten und Fotolia einem gerichtlichen Prozess vorgezogen. Die Schadensersatzsumme wurde seitens des Abgemahnten beglichen, die Abmahnkosten hat Fotolia übernommen.
Sie sehen also, wie leicht man, obwohl man alles richtiggemacht hat, dennoch eine saftige Abmahnung für ordentlich erworbene Bildlizenzen bezahlen muss.
In diesem Fall handelte es sich ja nur um ein Fotolia Bild. Wenn es sich um z.B. 5 oder mehr Bilder gehandelt hätte, dann wäre die Summe um ein Vielfaches höher gewesen und würde für die meisten Webmaster den finanziellen Ruin bedeuten.
Selbst wenn Sie aus heutiger Sicht alles richtigmachen, dann kann eine Änderung der Gesetzeslage oder ein weiterer findiger Winkeladvokat Ihnen trotzdem das Leben zur Hölle machen und Sie können nicht mehr ruhig schlafen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann sollten Sie den Urheber direkt unter dem jeweiligen Bild benennen. Ob das für die Zukunft allerdings ausreichend ist, vermögen wir nicht zu sagen.
Ehrlich gesagt ist es uns auch vollkommen egal, denn es ist ja überhaupt nicht notwendig, Bilderlizenzen teuer zu kaufen und dann trotzdem noch das Risiko einer Abmahnung einzugehen.
Mit lizenzfreien Bildern ohne Copyright – so wie wir sie anbieten – sind Sie sowieso auf Lebzeiten auf der sicheren Seite!
Sie können unsere Bilder nutzen, ohne dass eine Nennung des Urhebers erfolgen muss.
Sie können die Bilder verändern (was mit gekauften Bildlizenzen nicht erlaubt ist!).
Sie können mit urheberrechtsfreien Bildern nachts ruhig schlafen und brauchen keine Angst vor Abmahnungen zu haben!