Urheberrechtsverletzung lizenzfreie Bilder – Abmahnung trotz ordnungsgemäß erworbener Bildlizenzen

Achtung Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung lizenzfreie Bilder!

Urheberrechtsverletzung lizenzfreie Bilder

Urheberrechtsverletzung lizenzfreie Bilder – Warum Webmaster massenhaft Abmahnungen trotz ordnungsgemäß erworbener Bildlizenzen erhalten.

Urheberrechtsverletzung lizenzfreie Bilder aus dem Netz – Keine Bilderbuchgeschichte

Das Internet und alle, die damit zu tun haben, wie Webmaster, Selbstständige mit eigener Homepage oder Blogger kommen heute ohne Bilder nicht mehr aus. Das Surfen im Internet ist schnelllebig. Damit eine Seite eine hohe Verweildauer erzielt, muss sie einfach verständlich und übersichtlich gestaltet werden. Das ist den meisten Betreibern von Webseiten bewusst. Das weltweite Netz bietet eine schier unendliche Menge an Bildmaterial, das oftmals nicht mit Copyright oder eindeutigen Urheberrechten gekennzeichnet ist. Hinzu kommen die großen Bildagenturen wie Getty Images (mit über 80 Millionen Bildern), iStock oder Fotolia. Hier können Lizenzen rechtmäßig erworben werden und Bilder „gekauft“ werden. Das scheint soweit relativ simpel, ist es aber nicht!

 

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Wer ist im Recht?

Mit dem Urheberrecht verhält es sich genauso wie mit allen anderen Eigentumsrechten. Was bedeutet, dass wenn ich als Nutzer fremden Eigentums dieses nicht vertragsgemäß oder ohne Einwilligung des Eigentümers benutze, mache ich mich strafbar. Das scheinen viele Nutzer von Bildern aus dem Netz zu vergessen. Rein nach dem Motto: „Merkt schon keiner!“ Das böse Erwachen besonders für kleine, mittelständische Unternehmen, gemeinnützigen Vereinen oder Webdesigner kommt dann meistens mit der Post. Die Lawine der Abmahnungen in Deutschland wurde mit dem Beginn von illegalen Seiten die Inhalte wie Musik oder Filme zum Teilen angeboten haben losgetreten. Die meisten Menschen kennen Beispiele aus ihrem Bekanntenkreis oder den Medien. Da wurde beim gemütlichen Fernsehabend auf der Couch der Film vermeintlich gestreamt (was legal ist) und dann kam die große Rechnung. Ein Film, der im Kino nicht mehr als zehn Euro gekostet hätte, soll nun teuer für Hunderte von Euros bezahlt werden. Ähnlich verhält es sich aktuell auch mit vermeintlich „freien“ Bildern. Das Abmahnen bei widerrechtlicher Benutzung von Bildern durch Anwaltskanzleien ist keinesfalls verwerflich. Was aber Grund zur Skepsis gibt, sind die Mengen der Abmahnungen und die Summen des geforderten Schadensersatzes. So kann sich der zu zahlende Betrag zwischen 500 und 50.000 Euro belaufen. Das Urheberrecht unterscheidet zwischen dem Recht auf Namensnennung, Nutzungsrechten wie dem Recht zur Veröffentlichung oder gewerblichen Zwecken, dem Recht zur Bearbeitung und den Verwertungsrechten. Genau hier lauert die Gefahr. Ein Blog beispielsweise wird dann gewerblich, wenn Werbung auf ihm geschaltet wird.

 

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Wenn der Postmann zweimal klingelt

Die ins Haus geflattert kommende Abmahnung hat in Deutschland schon viele Menschen getroffen. Oftmals trotz einer erworbenen Lizenz. Beispiele davon finden sich in den Medien und etlichen Foren. Der Tenor ist immer der gleiche: „Ich habe doch für das Bild bezahlt!“ Die Betroffenen sind oft erst überrascht, dann ärgerlich und am meisten ratlos. Viele Anwaltskanzleien haben sich auf diese Fälle spezialisiert und stehen online für erste, kostenfreie Beratungen zur Verfügung.

Der kuriose Fall des Benjamin Thorn

Lizenzfreie Bilder ohne Copyright

Dieses Beispiel der Abmahnwut von Fotografen und Bildagenturen war eines der ersten, dass es in die Medien schaffte. Ein Webseitenbetreiber wurde trotz des Erwerbens der Lizenz und der Nennung im Impressum abgemahnt. Klingt zwielichtig? Ist es auch. Die Stockphoto Firma hat bestimmte Lizenzvereinbarungen, diese besagen, dass jedes Foto explizit mit dem Urheber gekennzeichnet werden muss und das ein Mous-over oder die Nennung im Impressum nicht ausreichend ist. In diesem Fall aber hat der Fotograf geklagt. Er aber hat sein Urheberrecht an das online Stockphoto Portal abgetreten. Das ist kein Einzelfall und die Beispiele von unrechtmäßigen Abmahnungen häufen sich. Foren, Medien und Social Media Seiten sind voll mit Menschen, die unrechtmäßig oder ohne ihr Wissen abgemahnt wurden. Leider gilt auch hier (so abgedroschen das auch sein mag): „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

 

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Lizenzfrei heißt nicht Umsonst!

Das Thema der Abmahnungen geht schon seit geraumer Zeit durch die Medien und ist für Webmaster besonders interessant. Viele greifen aus Angst vor rechtlichen Schritten und den damit entstehenden Kosten auf lizenzfreie Bilder zurück. Das macht auch Sinn. Doch gerade im Beispiel von Fotolia wird deutlich, dass auch für lizenzfreie Bilder Rechte gelten. Es ist nicht ausreichend den Urheber im Impressum auf der Seite zu nennen. Es muss klar gekennzeichnet werden, welches Bild sich auf welches Copyright © bezieht. Die Bestimmung für die Nutzung von lizenzfreien Bildern ist abhängig von den Lizenzbedingungen der jeweiligen Bildagenturen oder Stockphotos. Der wohl größte Unterschied von lizenzfreien und kostenfreien Bildern ist wohl der, dass ein „freies“ Image nicht an eine Lizenzdauer gebunden ist. Agenturen wie Getty, die Ihren enormen Umsatz mit dem Verkauf von eben diesen Lizenzen machen, durchforsten das Internet auf der Suche nach Urheberrechtsverletzungen und abgelaufenen Lizenzen. Daher gilt Vorsicht auch bei diesen erworbenen Bildern.

Lizenzfreie Bilder sorgenfrei benutzen

Dennoch sind lizenzfreie Bilder bei der momentanen Rechtslage die wohl am sichersten Alternative. Webseiten bieten diese zu erschwinglichen Preisen je Foto an. Die Preise liegen hierfür je Bild in guter Qualität bei 10 bis 50 Euro. Will man das Bild dann allerdings auch erweitert nutzen, beispielsweise für Kundenprojekte oder für Print Medien, dann ist meist eine erweiterte Lizenz notwendig, die dann deutlich teurer ist. Doch bei den großen Bildagenturen lauern, wie beschrieben, die Abmahnfallen.

 

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Selbst wenn man aus heutiger Sicht alles richtiggemacht hat, kann es in der Zukunft trotzdem Abmahnungen hageln!

Denn wenn sich die Gesetzeslage ändert, dann ist man über Nacht wieder extrem abmahngefährdet – zumal ein „normaler“ Webmaster sich nicht in solchen Dingen auskennt und schon gar nicht ständig die aktuelle Rechtsprechung im Auge behält.

Wirklich sicher kann man nur bei unseren lizenzfreien Bildern ohne Copyright sein.

lizenzfreie Bilde kostenlos kommerzielle Nutzung

Bei unseren Bildern haben die Profi-Fotografen alle Bilder als gemeinfrei gekennzeichnet und für die Nutzung ohne jegliche Einschränkung freigegeben.

Die Angst vor versteckten Nutzungsbeschränkungen wird so genommen. Sie sind nicht an eine zeitliche Nutzung gekoppelt. Außerdem sind sie kommerziell, weltweit und mehrfach nutzbar und sind sie bei Webmastern, Grafikern und Internetbetreibern besonders beliebt.

Der Verzicht von Bildern aus Angst vor der Abmahnung ist keine Lösung, denn ohne Bilder ist eine Webseite trist und lädt nicht zum Verweilen ein.

Das Internet funktioniert mit visuellen Reizen, diese sind unverzichtbar in der Gestaltung einer Webseite. Die wenigsten Kreativen können es sich leisten eigene, professionelle Bilder zu kreieren.

Wir bieten aktuell über 100.000 lizenzfreie Bilder in über 500 Rubriken an. Durch die Einsortierung in verschiedenen Kategorien findet somit jeder binnen Sekunden das passende Bild.

Damit sich jeder von unseren professionellen Bildern ohne Copyright überzeugen kann, verschenken wir für kurze Zeit 500 Profi-Stock-Bilder, die jeder uneingeschränkt nutzen kann.

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Quellen:

https://lizenzfreie-bilder-kostenlos.com/abmahnung-fotolia-lizenz-webseitenbetreiber-trotz-urheberechtnennung-im-impressum-abgemahnt/

https://dejure.org/gesetze/UrhG/10.html

http://stories.gettyimages.com/de/urheberrecht-checkliste/

https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/was-tun-abmahnung-bildagentur-getty-images-corbis-stockfood/

– https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/163-fremde-fotos-rechtlich-sicher-verwenden.html

http://t3n.de/news/abmahnung-fotolia-kunde-trotz-595525/

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/bildrechte-fotoagentur-getty-startet-online-abmahnwelle-a-547234.html

– http://www.abmahnwelle.net/

http://derstandard.at/1392687319209/Ueberraschung-Getty-Images-bietet-Fotos-ab-sofort-kostenfrei-an

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1 Kommentar zu „Urheberrechtsverletzung lizenzfreie Bilder – Abmahnung trotz ordnungsgemäß erworbener Bildlizenzen“

  1. Ich beschäftige mich seit kurzem mit dem Thema lizenzfreie Bilder. Dank des Artikels weiß ich nun, dass auch für lizenzfreie Bilder Rechte gelten. Eventuell kann mir hierzu noch ein Rechtsanwalt mehr Auskunft geben.

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